Häusliche Gewalt im beruflichen Kontext

Vielleicht fragen Sie sich jetzt, warum Sie sich als Arbeitgeber*in oder Kolleg*in mit häuslicher Gewalt auseindersetzen sollten. Ist das nicht eher eine Privatsache und geht sie eigentlich gar nichts an? Angefangen damit, dass der Begriff „häusliche Gewalt“ ungünstig gewählt ist, da er suggeriert, dass es sich hierbei um eine Privatangelegenheit handelt, ist die Auseinandersetzung mit dieser Thematik auf allen Gesellschaftsebenen angebracht, denn jeder Einzelne kann etwas dafür tun, dass Gewalt aus unserer Mitte verschwindet. Davon profitieren wir alle.

Menschen, welche häusliche Gewalt erfahren haben, verlieren oder kündigen ihren Job nicht selten. Dies hat vielfältige Ursachen. Die immense psychische und physische Belastung kann langfristig dazu führen, dass die Arbeit nicht mehr ausgeführt werden kann. Aus Schutzgründen kann es unausweichlich sein, den Arbeitsplatz aufzugeben. Vielleicht steckt dahinter auch die Scham oder die Sorge, dass der oder die Täter*in am Arbeitsplatz auftaucht oder etwa ebenfalls bei Ihnen beschäftigt ist. Kündigungen werden ausgesprochen, weil das Verhalten Betroffener nicht mehr tragbar ist bzw. der Hintergrund unklar.

Wie ein Mensch ein potenziell traumatisches Erlebnis bewältigt, hängt sehr damit zusammen, was im Nachgang an das Geschehene passiert und wie das Umfeld damit umgeht. Der Verlust des Arbeitsplatzes stellt im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt eine große Ungerechtigkeit dar und bedroht die Existenz zusätzlich in einer ohnehin akuten Notsituation. Sie können betroffenen Mitarbeiter*innen und Kolleg*innen helfen.

Frauen sind mehrheitlich von Gewalt betroffen. Die Täter sind überwiegend männlich. Im Hellfeld ist europaweit jede dritte Frau von Gewalt betroffen. Die Tendenz ist steigend. Sie können davon ausgehen, dass Sie mit Menschen zusammenarbeiten, welche Gewalt erleiden oder Gewalt ausüben.

Gern möchte ich Sie dazu beraten, was im Einzelnen Sie als Arbeitgeber*in oder Kolleg*in tun können um Strukturen und eine Atmosphäre zu schaffen, in welchen eine Öffnung von Betroffenen und Täter*innen möglich ist, wie Sie Vermutungen aussprechen können, worauf es zu achten gilt, wie eine Interventionskette ablaufen kann, wer Ihre Ansprechpartner sein können, welche Rechte rund um das Thema vorhanden sind und welche Angebote und Schutzkonzepte Sie als Arbeitgeber*in vorhalten können.